Vorschriften für das Grillen auf dem Balkon
Der Sommer rückt immer näher, und damit auch die Grillsaison. Das Grillen ist eine der liebsten Freizeitbeschäftigungen der Deutschen, Grillabende im Garten sind äußerst beliebt, wobei der Holzkohlegrill am häufigsten zum Einsatz kommt.
Doch das Grillen kann auch mächtig Ärger mit sich bringen, Streitigkeiten mit den Nachbarn sind nicht selten. Nicht jeder hat einen Garten, und möchte man auf dem Balkon oder der Terrasse grillen, muss man auf einige Punkte ganz besonders gut achten.
Rechtliches zum Thema Grillen auf dem Balkon
Wenn man seinen Grill auf dem Balkon aufbaut, denkt man meistens nicht darüber nach, dass sich Nachbarn am Grillvergnügen stören könnten. Grundsätzlich gibt es rechtlich gesehen auch keine festen Vorschriften, was das Grillen auf dem Balkon angeht.
Der Deutsche Mieterbund informiert jedoch darüber, dass es dennoch zwei Ausnahmen gibt. Der Vermieter darf im Mietvertrag festhalten, dass er das Grillen auf dem Balkon untersagt, daran hat sich der Mieter dann zu halten.
Außerdem dürfen Nachbarn durch das Grillen im Garten oder auf dem Balkon nicht durch die Rauchentwicklung belästigt werden. Grillt man in Garten, so hat man die Möglichkeit, den Grill so aufzustellen, dass der Qualm nicht in die Wohnräume des Nachbarn zieht.
Beim Grillen auf dem Balkon ist dies schwieriger, denn hier ist der Platz begrenzt, man ist also mehr oder weniger von der Windrichtung abhängig. Es gibt sogar zahlreiche Gerichtsurteile zu diesem Thema, allerdings fällt die Rechtssprechung sehr unterschiedlich aus und kann lediglich der Orientierung dienen.
Rücksichtnahme ist das oberste Gebot
Das Grillvergnügen sollte für alle möglichst ungetrübt sein, deshalb ist Rücksicht gefragt. Versteht man sich gut mit den Nachbarn, dann sollte es ohnehin keine Probleme geben, eventuell kann man ja auch gemeinsam mit den Nachbarn dem Grillen frönen.
Man kann aber auch einiges dafür tun, um die Belästigung durch Rauch und Qualm in Grenzen zu halten. Holzkohlegrills erzeugen am meisten Rauch, mit einem Gasgrill für den Garten oder den Balkon ist man deshalb besser beraten.
Hier ist die Rauchentwicklung schon wesentlich geringer, so dass man gerade bei gelegentlichem Grillen keinen Ärger befürchten muss. Grundsätzlich sollte man jedoch die Nachbarn immer am Tag vorher informieren, falls man Grillen möchte.
Fällt das Grillen in die Abendstunden ist darauf zu achten, dass man sich ab 22 Uhr entsprechend ruhiger verhält, denn ansonsten könnte noch Streit wegen Ruhestörung entbrennen.
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