Feuer machen im Garten – die rechtliche Lage
Feuer spendet Licht und Wärme, und eine Feuerstelle ist der Inbegriff von Wohlgefühl und Behaglichkeit, wenn die Flammen lodern und das verbrennende Holz schön knistert. Wie schön ist es doch, mit Freunden und Bekannten gemütlich am offenen Feuer zu sitzen, doch wie sieht es damit eigentlich im Garten aus?
Darf man im heimischen Garten einfach ein offenes Feuer machen, oder braucht man dafür eine spezielle Genehmigung. Bevor man also eine Feuerstelle auf dem eigenen Grundstück einrichtet, sollte man sich immer nach den Vorschriften erkundigen.
Darauf muss beim Verbrennen von Holz im Garten geachtet werden
Alle Stadt- und Gemeindeverwaltungen haben individuell festgelegt, wie bei einem kleinen Feuer, das kontrolliert abbrennt, zu verfahren ist. Einige Gartenbesitzer denken über das Verbrennen von Baumschnitt im Garten nach, doch dies ist ohne entsprechende Genehmigung fast nicht möglich.
Grundsätzlich gibt es beim Verbrennen von Holz immer ein paar wichtige Punkte zu beachten. Um Nachbarn durch starke Rauchentwicklung nicht zu belästigen, sollte das Holz niemals nass sein, außerdem sollte man auch keine frischen Zweige oder Laub verbrennen.
Auch die Witterung ist zu berücksichtigen, bei starkem Wind ist ohnehin kein offenes Feuer erlaubt. Verbrennen darf man auch kein verunreinigtes Holz oder Sperrholz, nur trockenes und naturbelassenes Holz ist erlaubt.
Dazu zählen trockenes Reisig, Zapfen, kürzere Zweige, Holzbriketts und abgelagerte Scheite. Benzin oder Brandbeschleuniger haben bei einem Feuer im privaten Garten überhaupt nichts verloren.
So sieht die ideale Feuerstelle im Garten aus
Grundsätzlich muss man bei der Einrichtung einer Feuerstelle auf ausreichend Abstand zu naheliegenden Gebäuden achten. Handelt es sich um Gebäude aus brennbaren Materialien, wie zum Beispiel ein Holzhaus, oder ein Haus mit Reetdach, so beträgt der Mindestabstand 50 Meter.
Für genügend Schutz wird um die Feuerstelle herum ein Schutzwall aus Steinen und Sand errichtet. Brennt das Feuer, darf man es auf keinen Fall unbeaufsichtigt lassen, auch nicht für einen kurzen Moment, die Aufsichtspflicht besteht so lange, bis die Glut erloschen ist.
Feuerlöscher oder Eimer mit Wasser müssen immer in greifbarer Nähe vorhanden sein, auch ein angeschlossener Wasserschlauch ist ideal.
Feuerschale oder -korb als Alternative
Offene Feuerstellen sind also in der Regel genehmigungspflichtig, eine gute Alternative stellen in diesem Fall Feuerschalen im Garten dar. Damit muss man nicht auf ein loderndes Feuer auf dem eigenen Grundstück verzichten, hat jedoch einen schützenden Rahmen dafür.
Feuerschalen bekommt man im Handel schon für unter 20 Euro, sie sind flacher als die Feuerkörbe und aus einem Stück. In der Mitte der Schale befindet sich ein Loch, so dass Wasser nach dem Löschen ungehindert abfließen kann.
Feuerkörbe sind höher und zu den Seiten hin offen, deshalb braucht man unbedingt ein entsprechendes Blech zum Unterlegen.
Normalerweise braucht man für das Aufstellen einer solchen Feuerstelle keine spezielle Genehmigung einholen. Es ist nur dafür Sorge zu tragen, dass Anwohner nicht belästigt und die Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.
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