Braucht man eine Baugenehmigung für die Terrasse?
Durch den Anbau einer Terrasse kann man nicht nur den Wohnraum vergrößern, sondern auch gleichzeitig die Wohnqualität verbessern. Im Sommer verbringt man viel Zeit im Freien, da kann eine große Terrasse fast schon als zusätzlicher Raum angesehen werden, vor allem, wenn man sie überdacht.
Steht der Bau einer Terrasse an, fragen sich jedoch viele Hausbesitzer, ob sie dafür eigentlich eine Baugenehmigung beantragen müssen. Diese Frage kann man nicht eindeutig beantworten, denn es hängt immer von der jeweiligen Bauweise ab.
Eine Baugenehmigung für die Terrasse ist nicht immer notwendig
Es muss nicht zwingend erforderlich sein, bei der Stadt eine Baugenehmigung für die Terrasse einzuholen. Nicht nur die Bauart entscheidet über die Notwendigkeit, sondern auch die geplante Größe.
Von Gemeinde zu Gemeinde können die Vorschriften sich etwas unterscheiden, weshalb es ratsam ist, immer vorab das zuständige Bauamt zu kontaktieren. Nur wenn man abgeklärt hat, dass alle aktuell gültigen Richtlinien und Regelungen eingehalten werden, kann man vor späterem Ärger sicher sein.
Wichtig ist vor allem, dass man bestimmte Abstände zu den angrenzenden Grundstücken einhält. In manchen Fällen muss man auch die Zustimmung der Nachbarn haben, mit ihnen sollte man auf jeden Fall vorher das Gespräch suchen.
Die Bauart der Terrasse ist entscheidend
Ob man eine Baugenehmigung braucht, hängt von der Bauart ab. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einer Terrasse als bauliche Nebenanlage, einer überdachten Terrasse als bauliche Anlage, einer Dachterrasse und einer unterkellerten Terrasse als Gebäudeteil.
Befindet sich die Terrasse dichter als 250 Zentimeter an der Grundstücksgrenze, braucht man die Einwilligung der betroffenen Nachbarn, das gilt auch, wenn das Grundstück unbebaut ist.
Bei einer Terrasse handelt es sich normalerweise um eine Aufschüttung, deshalb gilt sie als bauliche Anlage, auch wenn es kein Gebäude ist. Die einzelnen Bundesländer regeln die Vorschriften bezüglich Baugenehmigungen für Terrassen ganz unterschiedlich, diese orientieren sich auch an der Grundfläche und der Höhe der Aufschüttung.
Wird die Terrasse unterkellert, gilt sie als Teil des Gebäudes und bedarf deshalb einer Baugenehmigung, oder zumindest einer Bauanzeige. Die Überdachung einer Terrasse schließt normalerweise direkt ans Haus an, und ist zu drei Seiten hin offen.
Baurechtlich als Nebenanlage gilt die überdachte Terrasse, wenn sie mindestens zu zwei Seiten hin offen und nicht mit der Gebäudekonstruktion verbunden ist. Da die Terrassenüberdachung eine Wirkung wie ein Gebäude hat, müssen die geforderten Abstandsflächen zwingend eingehalten werden.
In beiden Fällen spielen für die Notwendigkeit einer Baugenehmigung oder Bauanzeige die Größe und das Bauvolumen eine Rolle. Plant man den Anbau einer Dachterrasse, muss man auf jeden Fall eine Baugenehmigung beantragen.
Danke für die Übersicht der Baugenehmigungen. Hab ewig gesucht und nicht gefunden 🙂