Bäume im eigenen Garten fällen
Bäume können im heimischen Garten irgendwann zum Störfaktor werden, zum Beispiel wenn der Garten umgestaltet werden soll, oder wenn sie schlichtweg zu groß geworden sind. Die einfachste Lösung ist das Fällen des Baumes, doch das ist nicht so ohne weiteres möglich.
Es gibt in Deutschland gesetzliche Vorschriften, was das Fällen von Bäumen angeht. Es hat auch nicht jeder das passende Werkzeug zur Hand oder verfügt über das notwendige Know How. In diesen Fällen sollte man die Arbeit lieber einem Profi überlassen.
Gesetzliche Bestimmungen zum Fällen von Bäumen
Grundsätzlich muss man sich immer bei der Kommune erkundigen, welche Vorschriften für den jeweiligen Wohnort gelten, denn diese können sehr unterschiedlich ausfallen.
In ganz Deutschland gilt ein Bundesnaturschutzgesetz, dass das Fällen eines Baumes oder einen starken Rückschnitt der Krone bei bestimmten Bäumen zwischen dem 1. März und dem 30. September verbietet. Es dürfen nur Bäume gefällt werden, die keine Lebensstätte für verschiedene Tierarten darstellen.
Im heimischen Garten ist das Fällen von Bäumen also grundsätzlich das ganze Jahr gestattet, allerdings gibt es Einschränkungen. Es darf sich zum Beispiel nicht um einen so genannten Horstbaum handeln. In manchen Bäumen bilden Vögel zum Brüten einen Horst, wie zum Beispiel der Turmfalke.
Es gibt auch Bäume, die unter die Baumschutzsatzung fallen, auch diese darf man nicht einfach entfernen. Also immer bei der Stadt erkundigen, ob ein Baum einfach gefällt werden darf.
In bestimmten Fällen kann man auch eine Sondergenehmigung erhalten, zum Beispiel wenn Gefahr von einem Baum ausgeht, sollte er nicht mehr stabil sein oder Astbruch drohen. Beachtet man die rechtlichen Vorschriften nicht, dann können hohe Geldstrafen drohen.
So wird der Baum richtig gefällt
Bevor es mit der Kettensäge losgehen kann, muss man festlegen, in welche Richtung der Baum später fallen soll. Es muss sichergestellt werden, dass ausreichend Platz zur Verfügung steht, so dass der fallende Baum weder Gebäude noch Personen gefährden kann.
Zu berücksichtigen sind deshalb zum einen die Höhe des Baumes und die Breite der Krone. Die Hälfte der Maße muss unbedingt mindestens als Sicherheitsabstand eingehalten werden. Man wählt am besten die Richtung, in welche sich der Baum ohnehin etwas neigt oder auf welcher Seite die Krone üppiger ist.
Zunächst muss eine Fallkerbe in den Baum gesägt werden, diese entscheidet auch über die Fallrichtung. Die Säge wird zuerst schräg in Richtung Baummitte angesetzt, dann sägt man maximal ein Drittel in den Stamm hinein, lieber etwas weniger.
Der Öffnungswinkel der Fallkerbe sollte zwischen 60 und 80 Grad betragen. Im nächsten Schritt folgt unten ein waagerechter Schnitt, der mit dem oberen zusammentreffen muss, der Keil wird aus dem Stamm entfernt.
Jetzt ist es Zeit für den Fällschnitt, dazu setzt man mit dem Sägeblatt auf der anderen Seite des Baumes etwas oberhalb der Kerben-Mitte an und arbeitet sich mit der Säge gleichmäßig zur Fallkerbe hin vor. Allerdings sägt man nicht ganz durch, sondern stoppt etwa drei Zentimeter vor der Fallkerbe.
In den letzten Schnitt wird jetzt ein Fällkeil eingebracht und mit dem Kopf einer Axt dort hinein geschlagen. Der Baum wird sich zuerst langsam zur gewünschten Seite neigen, dann fällt er sehr schnell, also unbedingt vorsichtig sein.
Wichtig: Es sollte die geeignete Ausrüstung zum Fällen eines Baumes vorhanden sein. Alles was man dazu braucht findet man zum Beispiel hier. Ebenso muss ein Kettensägenschein gemacht werden vorher.
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