Ein Gartenhaus selber bauen – ein paar nützliche Tipps

Wenn man den Bau eines Gartenhauses plant, dann gibt es im Vorfeld so einige Faktoren zu berücksichtigen. Zunächst einmal geht es darum, um man sich für einen Bausatz entscheidet, oder ob man eher zu einem selbst geplanten Projekt tendiert. Anschließend muss man sich noch schlau machen, ob man für das Gartenhaus eine Baugenehmigung benötigt und welche Materialien man verwenden möchte.

Bausatz oder lieber komplett selbst geplant?

Der erste Schritt der Planung ist die Entscheidung für einen fertigen Bausatz oder einen individuellen Eigenbau. In den meisten Fällen ist ein Bausatz die erste Wahl, diesen bekommt man in Baumärkten oder in diversen Online-Shops.

Vor allem die Größe des Gartenhauses bestimmt den Preis. Handelt es sich eher um einen kleinen Geräteschuppen, reichen ein paar Hundert Euro aus. Soll es hingegen ein großes Gartenhaus sein, in dem man auch gemütlich sitzen kann, dann muss man mit einer vierstelligen Summe rechnen. Wichtig ist auch der Lieferumfang, denn während Türen und Fenster in der Regel inklusive sind, muss man sich um die Deckung des Daches oftmals selbst kümmern.

Meistens handelt es sich ja um Gartenhäuser aus Holz, hier ist auch die Dicke des Materials für die Qualität verantwortlich. Die günstigsten Varianten der Bedachung sind ein Flach- oder ein Pultdach. Ein Satteldach ist zwar aufwändiger, ist aber hierzulande am populärsten.

Soll es sich tatsächlich um einen kompletten Eigenbau handeln, dann ist sicher einiges an handwerklichem Geschick gefragt. Kosten spart man dadurch übrigens kaum, denn man muss Endverbraucherpreise zahlen, und der Zuschnitt des Holzes im Baumarkt ist auch nicht kostenlos. Wichtig ist auch die Planung eines robusten Fundaments, lediglich bei kleineren Schuppen aus Kunststoff kann man darauf verzichten.

Welche Materialien für das Gartenhaus?

Wenn es um die Auswahl der Materialien für das Gartenhaus geht, dann sollte man vor allem auf erstklassige Qualität achten. Die meisten Gartenhäuser bestehen aus Holz, denn dieses lässt sich hervorragend verarbeiten. Wichtig ist dann jedoch, dass man die Oberflächen abschleift und dann eine Lasur aufträgt, um das Material vor Verwitterung zu schützen. Ein Neuanstrich ist dann alle paar Jahre fällig. Für das Dach eignet sich zum Beispiel auch Wellpappen.

Sehr langlebig ist hingegen ein Gartenhaus aus Metall, wahlweise aus Aluminium oder feuerverzinktem Stahlblech. Da diese Gartenhäuser nicht rosten können, sind keine Pflegemaßnahmen notwendig, so dass man einige Jahrzehnte davon profitieren kann. Die meist kleinen Gartenhäuser sind eher als reine Geräteschuppen gedacht.

Kleinere Modelle können aber durchaus auch aus Kunststoff sein. Auch dieses Material ist pflegeleicht und witterungsbeständig. Wenn man das Gartenhaus komplett selbst baut, dann kann man es auch aus Stein mauern.

Braucht man für das Gartenhaus eine Baugenehmigung?

Man kann nicht einfach in den Baumarkt gehen, sich einen Bausatz oder die Materialien besorgen und mit dem Bau des Gartenhauses loslegen. Unter Umständen handelt man sich damit später großen Ärger ein. Ist der Bau eines Gartenhauses geplant, muss man stets die Baugesetze und die Landesbauordnungen berücksichtigen. Es kommt dabei immer auf die Größe des geplanten Vorhabens an, denn ab einer gewissen Größe kommt man nicht um eine Baugenehmigung herum. Ab welcher Größe dies notwendig ist, kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. So braucht man zum Beispiel in Brandenburg und in Bayern keine Genehmigung, wenn die Größe 75 Kubikmeter nicht überschreitet. Ganz anders sieht es hingegen in Nordrhein-Westfalen aus, denn hier braucht man schon ab 30 Kubikmetern eine Baugenehmigung.

Alles was darüber liegt bedarf also einer Baugenehmigung, für die auch Gebühren anfallen. Normalerweise kann man mit etwa einem halben Prozent der Baukosten rechnen, aber bei den meisten Behörden wird eine Mindestgebühr im dreistelligen Bereich fällig. Aber unabhängig davon, ob man nun eine Genehmigung benötigt oder nicht, das Baurecht muss man immer im Auge behalten, wie zum Beispiel die maximale Höhe des Gartenhauses oder den Abstand zum Nachbargrundstück. Direkt an der Grenze darf man demnach nur bauen, wenn das Gartenhaus drei Meter Höhe nicht überschreitet, darüber hinaus darf es auch nicht länger als neun Meter sein.

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