Eine Baugenehmigung für das Gartenhaus?
Ein Gartenhaus ist der Traum vieler Grundstücksbesitzer, und es gibt ja eine große Auswahl, so dass es Modelle in jeder Preisklasse gibt. Viele bauen ihr Gartenhaus auch selbst, doch nur wenige machen sich darüber Gedanken, welche Auflagen dafür gelten.
Das Gartenhaus ist relativ schnell aufgestellt, so dass man es innerhalb kürzester Zeit nutzen kann. Doch selbst ein kleiner Schuppen könnte schnell zum großen Ärgernis werden, wenn man sich vorher nicht erkundigt hat, ob man eine Baugenehmigung braucht.
Viele Dinge sind vor dem Bau zu beachten
Da muss einem dann nur der Nachbar Böses wollen, und es bei der Stadt melden, dann kann großer Ärger drohen. Deshalb sollte man sich immer beim örtlichen Bauamt erkundigen, ob für das geplante Gartenhaus eine Baugenehmigung notwendig ist.
Ein Gartenhaus kann sehr vielseitig genutzt werden, gerade das macht es bei Gartenbesitzern so beliebt. Einige möchten es nur als Geräteschuppen nutzen, andere nutzen es als Spielhaus für ihre Kinder, oder es wird gar eine eigene Sauna darin untergebracht.
Doch es gibt auch ein öffentliches Baurecht, das gewisse Grenzen setzt. Der Bebauungsplan muss sorgfältig studiert werden, das Planungsrecht und die Länderbauordnung sind zu beachten. Bereits vor dem Kauf eines Gartenhauses sollte man sich also gut informieren.
Es gibt zwar auch Häuschen, die keiner Baugenehmigung bedürfen, dennoch muss das Baurecht genau eingehalten werden. Dabei kann die Bauordnung in jedem Bundesland ganz unterschiedlich ausfallen, es gibt also keine bundesweite Regelung.
Vor allem die Größe des Gartenhauses ist entscheidend
In erster Linie ist die Größe des geplanten Gartenhauses entscheidend, jedes Bundesland hat eine individuelle Grenze, bis zu welcher man für den Bau keine Genehmigung benötigt. Sollte sich in dem Gartenhaus eine Toilette oder eine Feuerstätte befinden, dann ist in den meisten Fällen eine Genehmigung erforderlich, wenn eine Fläche von 10 Quadratmetern überschritten wird.
Soll das Gartenhaus jedoch innerhalb einer Garten-Kolonie stehen, dann braucht man bis zu einer Größe von 24 Quadratmetern keine Baugenehmigung, den hier gilt das Bundeskleingartengesetz, das Gartenhaus darf dann allerdings auch nicht zum dauerhaften Wohnen genutzt werden.
Natürlich darf man in den Ferien oder am Wochenende gerne in dem Gartenhaus übernachten. Auf einer einzigen Parzelle darf jedoch auch nur eine einzige Hütte stehen, ein separater Geräteschuppen ist also nicht gestattet.
Falls man das Gartenhaus in einem Baumarkt kaufen möchte, dann sollte man dort ruhig nach Unterlagen für den Bauantrag fragen. Am besten ist es, wenn man vor dem Kauf mit dem Prospekt direkt zur Baubehörde gehört, und dort alles vorab bespricht, dann ist man auf der sicheren Seite.
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