Ist der Garten durch die Hausratsversicherung geschützt?

Motorisierter Rasenmäher und teure Gartenmöbel, Fahrräder oder hochwertiger Grill – im Garten lagern oft Gegenstände im Wert von mehreren Tausend Euro. Doch was passiert, wenn diese durch Diebstahl, Unfälle oder Unwetter beschädigt oder geklaut werden?

Gartenmöbel gehören nicht zwangsläufig zum Hausrat dazu

Beim Abschluss der Hausratsversicherung sollte dringend auf Regelungen bezüglich des Gartens geachtet werden.

Hausratsversicherung zahlt nicht immer

Wer sich um den Schutz der Gegenstände im Garten nicht gründlich genug bemüht, der könnte im Ernstfall große Verluste erleiden. Bekannt wurde vor einigen Jahren der Fall einer Frau, die in ihrem Garten eine wertvolle Skulptur aus Stahl stehen hatte.

Während eines Unwetters wurde das Kunstwerk von Sturm und Hagel stark beschädigt, die Gutachter gingen danach von Reparaturkosten in Höhe von rund 4.500 Euro aus. Die Frau forderte diese Kosten von ihrer Hausratsversicherung zurück, doch diese lehnte ab – der Fall kam vor Gericht.

Im Jahr 2006 entschied dann das Amtsgericht München zugunsten des Versicherungsunternehmens: Schäden an Kunstwerken im Freien sind nicht durch die Hausratsversicherung abgedeckt.

Das Gericht sieht die Versicherung nur für den unmittelbaren Versicherungsort in der Pflicht, also die Wohnung – für Gegenstände im Garten muss diese nicht aufkommen.

Wer wertvolle Gegenstände im Garten besitzt, egal, ob Kunst oder sperrige Möbel, die sich nicht verstauen lassen, sollte also eine Police wählen, in der diese ausdrücklich geschützt werden.

Dies handhaben die Versicherungsunternehmen allerdings sehr unterschiedlich, man sollte sich vor dem Abschluss also grundlegend informieren, etwa auf Fachportalen wie www.hausrat-info24.de und bei den Versicherern selbst. Sicher ist sicher!

Hausrat lieber einschließen!

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, schließt die Wertsachen einfach ein. Erstens schützt das die Gegenstände vor der Witterung, zweitens werden sie so im Regelfall von der Hausratsversicherung berücksichtigt.

Natürlich ist es mühsam, die Gartenmöbel im Sommer jeden Abend einzulagern und dann am Morgen wieder herauszuschleppen. Doch bei anderen Wertgegenständen sollte man sich diese Mühe machen, gerade bei Fahrrädern, Rasenmähern, teuren Werkzeugen und guten Grills.

Statt diese Dinge im Garten frei, unter einer Plane oder einem ungeschützten Unterstand zu lagern, stellt man sie besser in den Keller, in die Garage oder in einen kleinen, abschließbaren Geräteschuppen. Sollte nun etwas geklaut werden, dann greift der Einbruchsdiebstahlschutz der Hausratsversicherung.

Wer jedoch gewisse Dinge nicht drinnen verstauen kann, sei es ein wie oben beschriebenes Kunstwerk oder andere große Gegenstände, der muss eine Zusatzversicherung abschließen. Denkbar sind ergänzende Versicherungen für einzelne Wertsachen gegen Aufpreis, ansonsten lassen sich diese Gegenstände auch unabhängig von der Hausratsversicherung eigenständig versichern.

Alternativ lässt sich der Versicherungsort auch auf das gesamte Grundstück, auf dem sich das Haus und der Garten befinden, übertragen. Dies wäre eine sehr kostenintensive Lösung, würde aber einen umfangreichen Schutz gewährleisten.

Foto: © markus_marb – Fotolia.com

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